Einleitung
Finanstilsynet (die dänische Finanzaufsichtsbehörde) verpflichtet ein Unternehmen, das Portfoliomanagementleistungen anbietet, stets im besten Interesse seiner Firmen- und Privatkunden zu handeln, wenn es andere Firmen mit der Ausführung von Aufträgen betraut, die sich aus der Entscheidung des Unternehmens ergeben, im Namen seiner Kunden mit bestimmten Finanzinstrumenten zu handeln („bestmögliche Ausführung“). Die Vorschriften zur bestmöglichen Ausführung dienen der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“).
Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung
Im Rahmen seiner Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung muss Global Evolution diese Offenlegungserklärung an seine Kunden weitergeben. Sie enthält eine Zusammenfassung der Richtlinie, anhand derer wir bestmögliche Ergebnisse für unsere Kunden gewährleisten wollen.
Ausführungsfaktoren
Vorbehaltlich besonderer Weisungen unserer Kunden ergreifen wir dann, wenn wir im Namen unserer Kunden Aufträge erteilen, alle erforderlichen Maßnahmen, um für sie optimale Ergebnisse zu erzielen, indem wir die folgenden Ausführungsfaktoren berücksichtigen: Preis; Kosten; Geschwindigkeit; Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung; Umfang; Art; sonstige relevante Überlegungen.
In den meisten Fällen gehen wir üblicherweise davon aus, dass der wichtigste zu berücksichtigende Aspekt der im konkreten Fall zu zahlende bzw. erhaltene Gesamtpreis ist, weshalb wir besonderes Gewicht auf den Preis und die mit jeder Transaktion verbundenen Kosten legen. Es kann jedoch vorkommen, dass andere Faktoren wichtiger oder relevanter sind, und als Manager, die über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen, greifen wir unter Umständen auf unser eigenes Urteilsvermögen und unsere eigenen Erfahrungen zurück, um diesen Faktoren eine größere Bedeutung einzuräumen. Die Ausführung von Aufträgen zu einem anderen Preis als dem bestmöglichen Preis, der zum maßgeblichen Zeitpunkt verfügbar ist, stellt nicht unbedingt einen Verstoß gegen diese Richtlinie dar.
Global Evolution berechnet für seine Tätigkeit als unabhängiger Vermögensverwalter keine Provision und stellt auch keine transaktionsbezogene Vergütung in Rechnung.
Die relative Bedeutung der einzelnen Ausführungsfaktoren wird anhand der folgenden Merkmale ermittelt:
• der Kunde
• die Klassifizierung des Kunden, einschließlich der Frage, ob es sich um einen Privat- oder Firmenkunden handelt
• der Auftrag des Kunden
• die Finanzinstrumente, die Gegenstand des Auftrags sind
• die Ausführungsorte, die für diesen Auftrag in Frage kommen
Insofern wir von einem Kunden gesondert angewiesen wurden, einen bestimmten Börsenmakler oder Ausführungsort in Anspruch zu nehmen, ist Global Evolution nicht verpflichtet, die vorstehend beschriebenen Schritte zu unternehmen.
Ausführungsorte
Unsere Richtlinie enthält Informationen zu den verschiedenen Handelsplattformen, auf die wir zurückgreifen, wenn wir andere Firmen mit der Ausführung von Aufträgen betrauen. Diese Informationen betreffen in erster Linie die Börsenmakler, deren Dienste wir im Zusammenhang mit den verschiedenen, von uns gehandelten Finanzinstrumenten in Anspruch nehmen. Für die von uns gewählten Ausführungsorte gelten jedoch stets alle maßgeblichen Maklervereinbarungen, die wir selbst abgeschlossen haben oder die gegebenenfalls der Kunden abgeschlossen hat. Die Liste der verwendeten Plattformen wird von Zeit zu Zeit aktualisiert, wobei dies davon abhängt, ob sich die Art der von uns verwalteten Anlagen ändert oder wir auf Grund von in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen eine Änderung für erforderlich halten. Mitunter kann es sein, dass wir auf Ausführungsorte zurückgreifen, die nicht in der Liste enthalten sind, sofern dies unserer Ansicht nach notwendig ist, um unserer Verpflichtung nachkommen zu können, für unsere Kunden bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
In vielen Fällen machen wir direkt mit Wertpapierhändlern Geschäfte, anstatt einen Börsenmakler zu beauftragen, der dann als Vermittler tätig ist. Dies gilt z. B. dann, wenn wir Systeme nutzen, die einen direkten Marktzugriff bieten, oder mit einer Investmentbank Geschäfte machen, die in erster Linie als Wertpapierhändler auftritt. Es kann auch sein, dass wir außerhalb eines regulierten Markts oder außerhalb einer regulierten multilateralen Handelsplattform agieren.
Zustimmung des Kunden
Wir sind verpflichtet, im Vorfeld die Zustimmung unserer Kunden zu unserer Ausführungsrichtlinie einzuholen. Darüber hinaus müssen sich unsere Kunden vor Auftragserteilung außerdem damit einverstanden erklären, dass wir auch außerhalb eines regulierten Markts oder einer regulierten multilateralen Handelsplattform mit Finanzinstrumenten handeln, für die der Handel in diesem Bereich zulässig ist.
Wir holen die erforderliche Zustimmung ein, indem wir unsere Kunden bitten, eine Kopie ihres Vertrags mit uns, zu dem auch dieser Anhang gehört, unterschrieben an uns zurückzuschicken.
Kontrolle und Überprüfung
Wir kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Effizienz unserer Ausführungsrichtlinie und insbesondere die Ausführungsqualität der in dieser Richtlinie genannten Unternehmen. Sofern sich im Zuge dieser Kontrolle herausstellt, dass Änderungen oder Verbesserungen erforderlich sind, werden je nach Bedarf entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Wir überprüfen die Ausführungsrichtlinie einmal im Jahr und außerdem immer dann, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die unsere Fähigkeit beeinträchtigt, auch weiterhin optimale Ergebnisse für unsere Kunden zu erzielen.
Diese Auftragsausführungsrichtlinie sowie alle diesbezüglichen Änderungen sind unter www.globalevolution.de abrufbar. Sämtliche Änderungen treten in Kraft, sobald sie unter www.globalevolution.de veröffentlicht wurden. Wir möchten unsere Kunden deshalb bitten, sich über die Global Evolution-Homepage selbst über eventuelle Neuerungen zu informieren.
Letztmalig aktualisiert im Mai 2008